Im Zusammenhang des Inkrafttretens der EU-Verordnung Nr. 305/2011 (BauPVO) besteht insbesondere bei Herstellern beziehungsweise Inverkehrbringern von Stahl- und Aluminiumkonstruktionen im Geltungsbereich der DIN EN 1090-1 noch Ungewissheit, wie die Anforderungen der BauPVO richtig umgesetzt werden. Tüv Süd zeigt, welche Fehler man vermeiden sollte.
komplette Meldung auf MM MaschinenMarkt - News lesen