Die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern ist seit 2008 über eine EU-Verordnung geregelt. Deren Umsetzung war heute, Donnerstag, Thema bei einer Podiumsdiskussion in Wien. Hauptthema war dabei die gesetzliche Weiterbildungspflicht. Alle Fahrer, die im Personen- oder Güterbeförderungsgewerbe unterwegs sind, müssen innerhalb von fünf Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Die Frist für Buslenker ist September 2013, für Lkw-Lenker September 2014.
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