Die „Bild“-Zeitung muss aufpassen, dass sie mit ihren „Volks“-Produkt-Vermarktungsaktionen dem Autobauer VW nicht in die Quere kommt. Der Bundesgerichtshof (BGH) schloss in einem Urteil am Donnerstag nicht aus, dass „Volks-Reifen“ oder eine „Volks-Inspektion“ die Markenrechte von Volkswagen verletzen.
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