Bei der Fertigung einer Entnahme- und Palettiereinrichtung für die Herstellung von Spritzgussteilen hatte das Unternehmen Waldorf im baden-württembergischen Engen die Maßgabe zu erfüllen, keine Druckluft im produktberührenden Bereich zu verwenden, da Druckluft als potenzieller Verunreinigungsfaktor gilt und deshalb in Reinräumen unerwünscht ist.
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