In großen Unternehmen und Aktiengesellschaften sind Aufsichtsräte per Gesetz zwingend erforderlich. Im Mittelstand hingegen sind Aufsichtsräte und Beiräte auf freiwilliger Basis tätig. Bedeutsam ist ihre Arbeit allemal, nehmen sie doch häufig mit entscheidenden Einfluss auf grundlegende strategische Entscheidungen, wie bspw. bei der Besetzung und Vergütung der Geschäftsführung oder bei der Weichenstellung für Investitionsvorhaben.
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