Der Grundsatz des Malerhandwerks, nach dem die Qualität der Behandlung des Untergrunds das Maß der Lackhaftung bestimmt, gilt uneingeschränkt auch für den Korrosionsschutz von Stahlblechteilen. Die Beachtung dieser Gesetzmäßigkeit fordert von der Blech verarbeitenden Industrie einen zusätzlichen Aufwand, der sich jedoch relativiert, wenn man die Folgen eines unsachgemäßen Korrosionsschutzes mit auf die Waage legt.
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