Um den EU-Ländern schon vor der Ankunft von Luftfracht, Seefracht und Landtransporten eine Kontrolle und Sicherheitsanalyse zu ermöglichen, müssen Carrier und Transporteure ihre Sendungen in Form einer elektronischen ENS-Meldung, auch bekannt als „Entry Summary Declaration“, beim zuständigen Eingangszollamt anmelden. Die ENS-Meldung ist Teil des ICS-Zollverfahrens (Import Control System), das zum 1. Januar 2011 eingeführt wurde.
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