Biegen: Schutz für Mensch und Maschine an Schwenkbiegemaschinen

Mai 23 17:22 2011


Sicherheitseinrichtungen an Maschinen sind schon allein nach der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42EG unabdingbar. Gerade an Maschinen mit Schneideinrichtungen ist auf den Schutz des Bedieners zu achten. Gefordert ist zum einen der Maschinen- und Anlagenbauer, andererseits hat der Maschinenbetreiber für einen sicheren und risikolosen Schutz beispielsweise an Schwenkbiegemaschinen zu sorgen.


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