Werden Arbeitsplätze eingerichtet, an denen Menschen mit Robotern zusammenarbeiten, hat auch der Betriebsrat ein gewichtiges Wort mitzureden. Denn das Betriebsverfassungsgesetz sieht umfangreiche Beratungs- und Mitbestimmungsrechte vor.
komplette Meldung auf MM MaschinenMarkt - News lesen