Neuerungen in der Sprachalarmierung ab Mai verbindlich

März 17 09:00 2015

Sprachalarmanlagen (SAA) gemäß DIN VDE 0833-4 „Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ müssen von einer Brandmeldeanlage (BMA) angesteuert werden. Somit gelten die Anforderungen der DIN 14675, die früher ausschließlich für BMA relevant waren, auch für SAA. Aufgrund der Aufnahme von SAA in die DIN 14675 wurde auch die DIN VDE 0833-4 überarbeitet. Die aktuelle Version ist seit 01.10.2014 gültig, die Übergangsfrist endet am 01.05.2015.


komplette Meldung auf MM MaschinenMarkt - News lesen