Bis zum 5. Dezember 2015 müssen Unternehmen Energieaudits durchführen und so ihre Maschinen und Anlagen auf Energieeffizienz überprüfen, wie der Industriedienstleister Wisag am Dienstag mitteilt. Das besagt die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes, die der Bundesrat unlängst verabschiedet hat. Die Durchführung werde streng überprüft und jede Zuwiderhandlung mit bis zu 50.000 Euro bestraft.
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