Zum 1. Juni tritt die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Mit ihr ergeben sich neue Bestimmungen für die Beurteilung von Gefährdungen, die Überwachung von Anlagen sowie für die Anwendung der Arbeitsschutzregeln. Zentrale Bedeutung erhält die Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen, ganz gleich ob es sich dabei um einen Büroarbeitsplatz handelt oder um eine Arbeitsstätte in einer Chemieanlage. Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber.
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