Rechtstipp: Neues Lohndumping-Bekämpfungsgesetz

Juli 05 09:57 2011

Seit Anfang Mai sanktioniert das Lohn-und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz zu niedrige Entlohnungen. Bekämpft soll das Lohndumping mit drastischen Strafbestimmungen, die je nach Lage des Anlassfalles zwischen 1.000 bis 50.000 Euro je Dienstnehmer liegen können.


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