Seit Anfang Juni ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung in Kraft, und mit ihr rückt die Gesundheit der Arbeitnehmer noch einmal stärker in den Fokus. In der Gefährdungsbeurteilung müssen Arbeitgeber neben Fragen der technischen Sicherheit auch mögliche psychische Belastungen und die alternsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen berücksichtigen – Aspekte, die vielen Arbeitgebern noch nicht bewusst sind. Meditüv und die Tüv Nord Akademie unterstützen Unternehmen dabei, die neuen Vorgabe…
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