Der Bundestag hat das „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ beschlossen. Das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz stellt an Unternehmen der kritischen Infrastruktur Mindestanforderungen für die IT-Sicherheit und verpflichtet sie zur Meldung von Datenpannen und Cyber-Attacken. Kleine und mittelständische Unternehmen in diesem Bereich fallen durch das Gesetzesraster. Was bedeutet das für sie?
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