Europäischer Gerichtshof verschärft Informationspflicht über SVHC-Stoffe

September 11 15:44 2015

Der Europäische Gerichtshof macht Unternehmen das Leben schwerer: Nach Artikel 33 der Europäischen Chemikalienverordnung Reach ist der Lieferant eines Erzeugnisses verpflichtet, gewerbliche Abnehmer über besonders Besorgnis erregende Stoffe (SVHC – Substances of very high concern) in ihren Produkten unmittelbar zu informieren, sofern deren Konzentration größer als 0,1 Masseprozent im Erzeugnis übersteigt, wie das Fraunhofer IPA berichtet.


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