Seit Einführung der aktuellen Bauproduktenverordnung (BauPVO) sind Hersteller dazu verpflichtet, die Übereinstimmung ihrer Produkte mit deren Anforderungen zu garantieren. Dafür müssen sie eine Leistungserklärung ausfüllen, die zur Anbringung eines CE-Kennzeichens berechtigt.
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