Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Stromnetzgebühren, die den Stromerzeugern für die Jahre 2009 bis 2011 vorgeschrieben waren, ein weiteres Mal aufgehoben – nach der gesetzlichen Grundlage im Juni nun auch die Verordnungen dazu. Kraftwerksbetreiber, die dagegen vorgegangen waren, hoffen nun auf eine Refundierung der von ihnen gezahlten Netzverlust- und Systemnutzungsentgelte für diese drei Jahre.
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