estätigt UIMC Mindestanforderungen an Datenschutzbeauftragten
Die UIMC wird in ihrer Unternehmenspolitik durch den Düsseldorfer Kreis, die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, bestätigt. Dieser hat in einem Beschluss "Mind …
komplette Meldung auf IndustrieTreff lesen