Mit dem Urteilsspruch vom 24. März 2010 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Rechte von privaten Gaskunden gestärkt. Demnach dürfen Energieversorger eine Erhöhung des Gaspreises nicht ausschließlich mit der Ölpreisentwicklung begründen. Entsprechende …
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