Rechtstipp: Wettbewerbsverbot für GmbH-Geschäftsführer

Februar 20 07:00 2012

Meist enthalten die Anstellungsverträge von Geschäftsführern auch Regelungen über die Zulässigkeit der Ausübung von Nebentätigkeiten oder die Annahme von Mandaten in anderen Unternehmen. Falls der Anstellungsvertrag darüber schweigt, bedeutet dies jedoch keine Freiheit für den Geschäftsführer. In einem solchen Fall greift das gesetzliche Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer einer GmbH.


komplette Meldung auf INDUSTRIEMAGAZIN lesen