Stichtag 1. Februar 2011: elektronische Signatur auch für Abfallerzeuger verbindlich / Neue IT-Lösungen für schlankes Entsorgungsmanagement

Januar 17 10:00 2011

Seit dem 1. April 2010 müssen Erzeuger, Einsammler,
Beförderer und Entsorger das elektronische Nachweisverfahren (eANV)
für gefährliche Abfälle anwenden. Nachweise, Begleitscheine und
Register werden elektronisch geführt und übermittelt. Das
Nachweisverfahren is …


komplette Meldung auf IndustrieTreff lesen