Update Recht: Mitverschulden bei der Entlassung

Mai 14 16:28 2012

Trifft beide Teile ein Verschulden an der Entlassung, so hat der Richter gemäß § 32 Angestelltengesetz (AngG) nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe Ersatz gebührt.


komplette Meldung auf INDUSTRIEMAGAZIN lesen