Auch für Flurförderzeuge gilt die Pflicht für wintertaugliche Bereifung, wenn sie neben Transportaufgaben auf privaten Firmengrundstücken gelegentlich den öffentlichen Verkehrsraum nutzen. Allerdings bietet der Markt keine Winterreifen für Stapler.
Der VDMA hat deshalb mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) folgende Einigung erreicht: eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern, sowohl bei Luftreifen als auch bei Vollgummireifen reichen, um die Anforderung…
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