An der Maschinenrichtlinie kommt kein Hersteller vorbei. Das gilt nicht nur für die technische Maschinensicherheit. Denn ohne sichere Benutzerinstruktion darf EU-weit keine Maschine verkauft werden. Auch das neue Produktsicherheitsgesetz stärkt seit dem 1. Dezember 2011 die Rechte der Technikanwender.
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