KWK-Anlagen werden nur noch nach erfolgreicher Ausschreibung gefördert

Juli 26 18:15 2017

Förderung von KWK-Anlagen im Leistungsbereich von 1 MW bis 50 MW erfolgt mittels Ausschreibungen. Am 1. Dezember 2017 erfolgt die erste Ausschreibungsrunde. Ein Intensivseminar informiert über die KWK-Ausschreibungsverordnung und das KWK-Gesetz 2017.


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