Sang- und klanglos ist aus dem Vorschlag zum neuen Kartellgesetz der Paragraf zur Beweislastumkehr für Energieversorger verschwunden. Was in Deutschland funktionierte, ist hierzulande weiterhin frommer Wunsch der Konsumentenschützer und Strommarktregulatoren: Sensible interne Daten der Stromhersteller bleiben Verschlusssache – auch wenn die Kunden begründete Zweifel an der Preisgestaltung haben. Von Peter Martens und Rudolf Loidl
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