Grundsatzurteil grenzt Scheincontracting eindeutig ab

Januar 16 09:57 2013

Das Landgericht Berlin hat mit einem Urteil vom 8. Mai 2012 deutlich geklärt, welche Voraussetzungen für ein echtes Energiecontracting bestehen müssen. Grundlage jener Entscheidung war eine Klage zweier Energiedienstleister, die weder in die Anlagentechnik investiert hatten, noch das wirtschaftliche Betriebsrisiko für die Produktion der an ihre Kunden einfach verkauften Nutzenergie übernahmen, wie der Verband für Wärmelieferung (VfW) jetzt in Hannover mitteilt.


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