Viele Stahl und Metall verarbeitende Betriebe müssen sich auf eine Neuerung beim Stellen und bei der Eingangsprüfung von Rechnungen einrichten, wie der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. (WSM) mitteilt. Denn ab 1. Oktober 2014 dürfen bei der Lieferung von Metallerzeugnissen aus Eisen und Stahl sowie Aluminium nur noch Nettobeträge ausgewiesen werden.
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