Der Vorstand des börsenotierten Maschinenbauers Andritz wurde auf der diesjährigen Hauptversammlung dazu ermächtigt, ab 1. Oktober 2013 eigene Aktien der Gesellschaft im gesetzlich höchstzulässigen Ausmaß zu erwerben. Der Gegenwert pro Aktie darf dabei nicht mehr als 10 Prozent über dem durchschnittlichen ungewichteten Börsenschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage an der Wiener Börse liegen.
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