Einschlägige Anleitungen sollten produktspezifische Informationen enthalten und insbesondere zu den Gefährdungen und Risiken Stellung nehmen, die im Umgang mit dem Produkt auftreten. Pauschale Verweise auf die Einhaltung gesetzlicher Regelwerke durch den Betreiber und seine Beschäftigten sind überflüssig.
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