Auswirkungen des neuen EWärmeG auf kommunale Liegenschaften

Juni 27 16:08 2015

Ab dem 1. Juli 2015 gilt das Erneuerbare Wärmegesetz (EWärmeG) nicht mehr nur für Wohngebäude, sondern auch für Nichtwohngebäude. Die daraus resultierenden Konsequenzen insbesondere für Kommunen werden am 2. Juli 2015 veranschaulicht.


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