In sieben Bundesländern müssen Bejagungsschneisen für Maisschläge künftig im Antrag auf Agrarzahlungen nicht mehr gesondert ausgewiesen werden. Die Länder Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein bieten jetz …
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