Wenn man Elektrokleingeräte im Handel zurückgeben möchte, stehen die Gefahrgut-Vorschriften im Weg. Die im neuen Elektrog (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) geplante Rücknahme der Elektrokleingeräte im Handel bedeutet viel Bürokratie für den rücknahmepflichtigen Einzelhandel. Zudem setzten auch die ADR-Vorschriften (Gefahrgut) zu. Gefährliche Lösung? Alles in den Keller oder auf Dachböden lagern.
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