Die seit ihrem Erlass im Jahr 2002 im Wesentlichen unveränderte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde neu gefasst. Damit gelten ab dem 1. Juni 2015 neue Regelungen für diePrüfung von Druckbehälter- und Kälteanlagen. Der Tüv Nord begrüßt die Neufassung, da sie vor allem darauf abzielt, ihre Anwendbarkeit durch Anlagenbetreiber zu verbessern.
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