Das Bundeskartellamt sieht genau hin

November 24 14:25 2017

Vorsicht, wenn Unternehmen gemeinsam bei einer Ausschreibung bieten: Sie können leicht unter Verdacht geraten, eine verbotene Kartellabsprache zu treffen. Ob die Bietergemeinschaft zulässig ist, sollte deshalb in jedem Fall geprüft und die Begründung ausreichend dokumentiert werden.


komplette Meldung auf MM MaschinenMarkt - News lesen