Seit dem 14. Oktober ist klar, dass das jahrelange Hin und Her bei der Erbschaftsteuerreform zu Ende ist. Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe haben jetzt endlich wieder Rechtssicherheit. Die wichtigste Nachricht lautet: Es ist grundsätzlich weiterhin möglich, Betriebe so zu übergeben, dass wenig oder sogar überhaupt keine Erbschaftsteuer fällig wird. Das ist aber mitnichten ein Selbstläufer.
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