Ab dem 1. Oktober 2013 wird für innergemeinschaftliche Sendungen außer dem Rechnungsdoppel auch eine Gelangensbestätigung Pflicht – sofern der Verkäufer das Geschäft umsatzsteuerfrei abwickeln möchte. Was bedeutet das für die deutschen Unternehmen und wie können sie die Anforderungen sinnvoll umsetzen?
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