Seit dem 1. Juli 2016 müssen alle EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie 2013/35/EU zum Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern (EMF) am Arbeitsplatz in nationales Recht umgesetzt haben. In der Folge sind Unternehmen europaweit verpflichtet, zum Teil neu definierte Expositionsobergrenzen für Beschäftigte einzuhalten, das heißt, zu überwachen und gegebenenfalls risikomindernde Präventivmaßnahmen einzuleiten.
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