Der TÜV Süd rät allen produzierenden Unternehmen, die von Energie- und Stromsteuerrückerstattungen für das Jahr 2014 profitieren wollen, jetzt mit den nötigen Vorbereitungen zu beginnen. Für die Steuerrückerstattung gemäß der Spitzenausgleichs-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) müssen Unternehmen bis zum 31.12.2014 einen Nachweis durch ein amtliches Formblatt erbringen, wie der Dienstleiter mitteilt.
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