Seit 2010 sind Hersteller handgehaltener Druckluft- und Elektrowerkzeuge verpflichtet, deren Vibrationsemission als Gesamtvibrationswert in allen Werkzeugunterlagen anzugeben. Doch wieweit richten sich die Hersteller danach? Und wie können Anwender diese Vibrationskennzahlen für den praktischen Einsatz nutzen?
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