Die Europäische Kommission hat die Genehmigung im Hinblick auf die Steuerentlastung gemäß § 53a EnergieStG für KWK-Anlagen erteilt. Derzeit bereitet das Bundesfinanzministerium die entsprechende Bekanntmachung über das Inkrafttreten von § 53a EnergieStG im Bundesgesetzblatt vor, wie der Verband für Wärmelieferung (VfW) am Donnerstag in Hannover mitteilt.
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