Hintergrund: Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen und Schienenfahrzeugen beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über eine gültige Schulungsbescheinigung für den betreff…
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