Grunderwerbssteuer: Treuhandgestaltung kann Rechtsmissbrauch darstellen

Juni 27 14:30 2011

Ein überraschendes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes qualifiziert „Treuhandfälle“ im Bereich des Weitergabe von Liegenschaftsbesitz als Rechtsmissbrauch. Das schafft Handlungsbedarf für viele Unternehmer. Von Stefan Bendlinger


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