Günzburger Steigtechnik schickt den Leiter-Lehrer wieder los

Juli 20 16:43 2011

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bestimmt, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass im Unternehmen vorhandene Steigtechnik regelmäßig von einer dafür befähigten Person auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft wird.

Fortbildungsangebot der Günzburger Steigtechnik richtet sich an Industrie, Behörden, Handel, Handwerk und Dienstleistung. Das in den Kompaktseminaren (1 Tag) vermittelte Wissen ist dabei nicht auf bestimmte Hersteller oder Fabrikate beschränkt, sondern allgemein anwe…


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