Unterweisungen auf CD
Stapler- und Kranführer müssen mindestens einmal im Jahr unterwiesen werden. Die Durchführungs-, Teilnahme- und Dokumentationspflicht besteht gemäß Arbeitsschutzgesetz §§ 12 und 15, Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 9 sowie der BGV A1 §§ 4 und 15.
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