Jetzt Gefährdungsbeurteilung aktualisieren

November 18 10:18 2016

Das Bundeskabinett hat am 2. November 2016 die novellierte Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Sie tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Damit werden Vorschriften an die veränderte Arbeitswelt angepasst und Regelungen aus entsprechenden Verordnungen zusammengeführt. Unternehmen müssen nun Änderungen identifizieren und Maßnahmen festlegen und umsetzen, dies erfolgt am Besten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.


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