Konformitätserklärung für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt ausreichend

September 29 09:00 2013

Neben der gesetzlich geforderten Konformitätserklärung muss der Hersteller eines Bedarfs­gegen­standes aus Kunststoff, der dazu bestimmt ist, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen, keine weiteren Materialinformationen zu diesem bereitstellen.


komplette Meldung auf Dr. Gupta Verlag - Fachverlag für die Polymerindustrie lesen