Meldepflicht auch für Teilerzeugnisse mit gefährlichen Stoffen

Oktober 30 10:12 2015

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem aktuellen Urteil die Informationspflichten für Unternehmen verschärft. Gegenstand sind Erzeugnisse, die nach der REACH-Chemikalienverordnung Stoffe enthalten mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (Substances of Very High Concern, SVHC). Der definierte Schwellenwert ist nun auch relevant, wenn er nur in einem Bestandteil eines Gesamterzeugnisses überschritten wird.


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