Meldung Eigenstromverwendung für PV und KWK: Ist am Aschermittwoch alles vorbei?

Februar 27 18:15 2017

Betreiber von PV- und KWK-Anlagen müssen bis zum 28. Februar 2017 die Meldungen für selbstgenutzte Strommengen an den Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur abgeben. Wegen der Komplexität der Regelungen im EEG herrscht eine hohe Verunsicherung.


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